Die Kongregationen der Zisterzienser in Italien
Diese Einheit wurde erstellt von Sr. Anna-Maria CANEVA von der Abtei U.L.Frau von Vitorchiano.
Ehe wir im einzelnen von den Kongregationen der Zisterzienser in Italien sprechen, müssen wir, sei es auch nur sehr kurz und einfach, an die zisterziensische Präsenz in Italien seit den Anfängen erinnern. Der Mangel an Auskünften über diese ersten Gründungen ist sicherlich ein Verlust für die Ordensgeschichte.
Die Zisterzienser sind schon wenige Jahre nach den Anfängen des Ordens nach Italien gekommen und haben sich schnell über die ganze Halbinsel verbreitet. Es war eine nützliche und wohltuende Präsenz durch die große Zahl von Klostergründungen für Mönche und für Nonnen und durch den Einfluss, den die Klöster auf das Leben der Bevölkerung hatten, die mit ihren frommen und arbeitsamen Gemeinschaften in Berührung kam. Am Ende des Mittelalters zählte man ungefähr 85 Männerklöster, und man nimmt an, dass die der Nonnen noch zahlreicher waren.
Am Ende des 15. Jahrhunderts tauchen in Italien die Kongregationen der Zisterzienser auf. Wenn man heute von diesem Gegenstand spricht, kann man sich nicht einfach mit der Behauptung zufrieden geben, dass „die italienischen Zisterzienserkongregationen als Antwort auf die geschichtlich neue Bildung von Nationalstaaten entstanden seien“. Eine solche Behauptung kann nur dann aufrechterhalten werden, wenn sie von einigen genaueren Ausführungen begleitet ist.
Für Italien, das lange Zeit durch die größten europäischen Mächte beherrscht wurde und erst 1870 seine nationale Einheit fast endgültig erreicht hat, würde es richtiger scheinen festzustellen, dass die Entstehung der Kongregationen eine Antwort auf konkrete Bedürfnisse war, sei es in politischer Hinsicht, wie die Beziehungen mit den die verschiedenen Einflusszonen beherrschenden Adelshäusern, sei es in kirchlicher und religiöser Hinsicht. Was die Beziehungen zur Kirche betrifft, war die Epoche von Avignon (1378-1417) sicherlich auch für Italien verhängnisvoll. In der Tat war die Ernennung oder Bestätigung von Äbten, die von da an dem Papst zustand, mit der Zahlung einer hohen Abgabe verbunden, was sehr schwer auf der nicht immer blühenden Wirtschaft der Abteien lastete. Das Schisma der Kirche im Westen hat unter anderem auch den Bruch des Zusammenhalts zwischen den verschiedenen europäischen Ländern begünstigt und Cîteaux und Frankreich, die den Papst von Avignon unterstützten, vom Rest des Ordens abgesondert. In den religiösen Orden hat man an die Möglichkeit neuer Situationen gedacht. Das alles stand ebenso am Anfang der italienischen Kongregationen wie ein starker Drang zur Erneuerung.
Die Bildung von Kongregationen
Die erste Kongregation innerhalb des Zisterzienserordens war die Kongregation von Kastilien in Spanien, 1425. Diese Kongregation hatte sich von der Reform des Klosters Santa Justina in der Diözese Padua und seinem Reformator Ludovico Barbo anregen lassen. Die Kongregation vom hl. Bernhard in Italien ging, nach einigen Schwierigkeiten, aus der von Gomez, einem Schüler von Barbo, unternommenen Reform im Kloster von Badia in Settimo hervor. Als die Kongregation vom hl. Bernhard in Italien auftauchte, hatte sie den Geist, die Leitgedanken und die juridische Struktur der Kongregation von Santa Justina.
Der Ausgangspunkt der zisterziensischen Erneuerung in Italien war daher das Kloster Settimo bei Florenz. Reformiert in den Jahren 1430-1440 mit Unterstützung von Eugen IV. und dem Kommendatarkardinal Domenico Capranica, hatte es von den Reformatoren von Santa Justina Hilfe erhalten Einige Mönche aus Settimo wurden ausgesandt, um das Benediktinerkloster San Bartolo in Ferrara (1464) und Chiaravalle in Mailand (1466) zu reformieren. Die Bedeutung von Settimo und Chiaravalle vergrößerte sich gewaltig, und Innozenz VIII. formte daher Ende 1484 eine Kongregation vom hl. Bernhard in der Toskana und 1489 eine Kongregation vom hl. Bernhard in der Lombardei.
Man versteht leicht, dass in all dem die Médici und die Sforza tätig waren, aber es gab noch ein weiteres: der Sohn von Francesco Sforza, Ascanio Maria, der schon im Alter von zehn Jahren Kommendatarabt von Chiaravalle geworden war, erhält 1489 auf Bitten seines Vaters das Kloster San Ambrogio in Mailand ebenfalls in Kommende. Er unternimmt dort die Reform, indem er Mönche von Chiaravalle einführt. San Ambrogio wird sozusagen zum Einflussbereich der Sforza, während dagegen die Kartause von Pavia den Visconti gehörte.
Die Kongregation vom hl. Bernhard in Italien
Alexander VI. bestätigte 1497 die neue Kongregation vom hl. Bernhard in Italien, als Antwort auf eine ausdrückliche Bitte der lombardischen Mönche, die durch den Herzog von Mailand, Ludovico Sforza, vertreten wurden. Acht Klöster der lombardischen Provinz gehörten zu dieser Gruppierung und sieben zur toskanischen Provinz. Durch neue Gründungen und Bitten um Angliederung wuchs die Kongregation, bis sie im 18. Jahrhundert die Zahl von fünfzig Klöstern erreichte. Das jährliche Generalkapitel setzte sich zusammen aus den Prälaten (Äbten), d.h. den Oberen der Klöster, und jeweils einem von der Gemeinschaft gewählten Delegierten; alle hatten das Recht, die Definitoren zu wählen.
Die Approbationsbulle enthielt die grundlegenden Weisungen für die Leitung. Zu Beginn des Kapitels erklärt der Präsident alle Prälaten und Visitatoren von ihrem Amt entbunden und reicht anschließend selbst seine Abdankung ein. Dann schreitet man zur Wahl der neuen Definitoren, aus denen man den Präsidenten wählt. Die Definitoren haben zusammen während des Kapitels die volle Autorität über die Kongregation. Sie kümmern sich um die Angelegenheiten der Kongregation, sie können Mönche von einem Kloster in ein anderes versetzen – tatsächlich wird das Gelübde der Stabilität für die Kongregation abgelegt und nicht für das Kloster, dem man angehört -, sie können die verschiedenen Probleme der Klöster und der Kongregation lösen, sie wählen die Vorgesetzten, die Visitatoren und die wichtigsten Amtsträger der Kongregation. Der Obere kann für drei Jahre wiedergewählt werden, danach kann er in ein anderes Kloster geschickt werden, von wo er nach einem Jahr in das frühere Kloster zurückkehren kann; die gleiche Regelung gilt für die Beichtväter der Nonnen.
In Cîteaux war die Reaktion sehr heftig, so daß man 1501 die Aufhebung der Bulle erreichte; aber der Sieg war nur von kurzer Dauer: tatsächlich ruft Julius II. die Kongregation wieder ins Leben. Der verfassungsmäßige Rahmen blieb fast identisch mit dem der ersten Approbationsbulle. Das Kapitel sollte abwechselnd in den beiden Provinzen abgehalten werden und der Präsident sollte aus der Provinz sein, in der das Kapitel nicht stattfand. Es gab für jede Provinz sieben Definitoren und pro Provinz zwei Visitatoren, einen major und einen minor, die sich gegenseitig in die verschiedenen Provinzen begleiteten. In den Kommendatar-Abteien hatte der Prior das Recht, aktiv und passiv am Kapitel teilzunehmen, er wurde von einem von der Gemeinschaft gewählten Delegierten begleitet.
Das Haupt der Kongregation wurde in den päpstlichen Dokumenten Präsident oder Generalvorsitzender genannt. Die neue institutionelle Verfassung, eine Frucht aus der Entwicklung über längere Zeit und dem Zusammenkommen zahlreicher Wünsche, wie weiter oben ausgeführt, hatte positive Wirkungen. Tatsächlich förderte es die Wiedereinführung der regularen Observanzen und die gegenseitige Unterstützung der Klöster. Außerdem machte die Lockerung der Verbindung zwischen dem Zentrum des Ordens und den einzelnen Klöstern diese annehmbarer für die örtlichen Fürsten. Aber gewiß muss auch gesagt werden, dass man sehr weit von der institutionellen Verfassung und dem glühenden Eifer der Anfänge von Cîteaux entfernt war.
Unglücklicherweise äußerte sich in allen religiösen Orden des 16. Jahrhunderts die Schwäche der internen Lösungen auf immer schwerwiegendere Weise. Mehr als je zuvor war man sich darüber im Klaren, dass das reformierende Tun von oben kommen musste. Das Konzil von Trient gab den regulierten Orden ein neues Statut, aber es griff nur minimal ein, und während des ganzen 17. Jahrhunderts wird es die päpstliche Initiative sein, welche die Erneuerung des Ordenslebens leiten wird.
Trotzdem hörte der Orden nie auf, für zahlreiche Mönche und Nonnen ein Ort der Heiligung zu sein, wie das Menologium des Zisterzienserordens klar bezeugt.
Die anderen Kongregationen in Italien
Nach so vielen Schwierigkeiten und Widerständen stellte das Generalkapitel von Cîteaux selbst fest, wie vorteilhaft der Zusammenschluss der Klöster zu Kongregationen war. Es förderte sie nun selbst und nahm die Kongregation von Kalabrien und Lukanien in den Zisterzienserorden auf. Diese Kongregation war 1605 entstanden, um die Klöster des Südens zu vereinigen. Durch Vermittlung des präsidierenden Abtes wurde sie dem Orden angeschlossen. Sie bestand aus sieben Klöstern, denen sich in der Folgezeit auch jene Klöster anschlossen, die früher mit der Kongregation von Fiore verbunden gewesen waren. Zwei Delegierte konnten am Generalkapitel von Cîteaux teilnehmen, und man zahlte die vom Orden verlangten Steuern. Dem Provinzialkapitel, das alle drei Jahre stattfand, wurde eine gewisse Autonomie zuerkannt; ihm stand der Präsident der Kongregation vor. Diese Kongregation war nie sehr kraftvoll. Das Generalkapitel von Cîteaux verurteilte 1672 die von manchen Klöstern angenommene Gewohnheit, das Gelübde der Stabilität auszulassen. 1686 wurde eine Visitation des Generalprokurators des Ordens nötig, um die Kongregation völlig zu reformieren.
Das Generalkapitel selbst stand noch 1613 am Beginn der Römischen Zisterzienserkongregation. Zu dieser gehörten die Klöster innerhalb des Vatikanstaates und einige aus dem Königreich Neapel. Das Prinzip der Einheit des Ordens wurde dadurch aufrechterhalten, daß der Abt von Cîteaux und das Generalkapitel die Autorität über die Kongregation behielten. Daher besaßen der Präsident der Kongregation und sein Rat keine wirkliche Autorität, sondern sie mussten ihre Beschlüsse der Zustimmung des Generalkapitels unterwerfen. Die Äbte waren für vier Jahre gewählt, und alle vier Jahre versammelte sich auch das Generalkapitel. Die Situation großer Armut, sowohl in materieller Hinsicht als auch an Berufungen, machte den Anschluss der Kongregation an die Provinz Toskana der Kongregation vom hl. Bernhard in Italien notwendig. Alexander VII. bestätigte am 5. März 1660 den Anschluss durch die Bulle Pastoralis officio mit der Verpflichtung, die Konstitutionen der Provinz Toskana zu beobachten. Wie man leicht begreifen kann, gab es infolge dieser Inkorporation viele Schwierigkeiten. Erst im Jahre 1762 wurden aus Gründen, die wir nicht kennen, die Klöster der früheren Römischen Kongregation wieder von der Provinz Toskana getrennt und bildeten die Römische Provinz
Als der Großherzog der Toskana, Pietro Leopoldo, die Klöster seines Herrschaftsbereichs 1783 aufhob und 1793 die „Cisalpinische Republik“ ihre lombardischen Klöster ebenfalls schloss, blieb die römische Provinz allein am Leben. Das Kloster Santa Croce in Gerusalemme wurde ihr angeschlossen; es war der Sitz des Prokurators der lombardischen Provinz beim Heiligen Stuhl, der später aufgehoben wurde, und das Studienhaus für die Kleriker der italienischen Kongregation.
Die Kongregation von Fiore war durch Joachim von Fiore (1130-1202) entstanden und am 25. August 1196 von Coelestin III. bestätigt worden: diese Kongregation erreichte die Zahl von ungefähr sechzig Klöstern, aber da sie 1570 fast am Erlöschen war, approbierte Pius V. die Vereinigung der überlebenden Klöster mit den Zisterziensern.
Die Kongregation vom Fronleichnam (Corpus Christi), 1328 vom seligen Andrea di Paolo, Zisterziensermönch von Monte Subasio, gegründet, löste sich vom Zisterzienserorden. Gregor XI. bestätigte sie 1377. Sie war, wie übrigens auch der Rest der Kongregationen von Fiore und der Feuillanten, niemals der Jurisdiktion des Ordens unterstellt. Am 11. März 1582 schloss Gregor XIII. die überlebenden Klöster der Kongregation der Olivetaner an.
Die Kongregation der Feuillanten wurde von Jean-Baptiste de la Barrière mit der Reform des Klosters Les Feuillants bei Toulouse 1577 gegründet. Er verließ den Orden, um eine äußerst strenge Observanz leben zu können. Die italienische Kongregation der Feuillanten wurde in zwei Provinzen geteilt: die von Piemont-Savoyen und die römische Provinz, die alle übrigen Klöster vereinte. Die Mönche, welche die revolutionäre und napoleonische Unterdrückung überlebten, traten in die Zisterzienserklöster ein.
Die Kongregation der Genauen Observanz, die in Frankreich durch Kardinal Rochefoucauld als apostolischer Visitator errichtet worden war, hatte in Italien nur zwei Klöster: Buonsollazzo bei Florenz, das 1705 die Observanz von La Trappe übernahm, und Casamari in Ciociarìa, das1717 der Trappistenobservanz angegliedert wurde.
Die Folgen des Konzils von Trient
„Mit Mühe ein kleiner Anfang der Verbesserung“ schrieb Karl Borromäus 584 in einem Brief, als er von Chiaravalle in Mailand sprach. Wir wissen, dass die Auseinandersetzungen mit den Zisterziensermönchen sich erst nach vielen Jahren beruhigen werden. Der hl. Karl hegte wenig Wertschätzung für diese monastische Gemeinschaft. Vielleicht waren es auch territoriale und wirtschaftliche Interessen, z. B. die Frage der Leitung des Komplexes von San Ambrogio, die keine ungetrübte Beziehung zwischen dem Kloster und dem Erzbischof erlaubten. In Wirklichkeit war die Kongregation vom hl. Bernhard in Italien seit ihrer Entstehung zu Beginn des Jahrhunderts in ihrer Gesamtheit gut vorangekommen, indem sie sich einzig auf die legislativen Anordnungen stützte, die in den beiden Bullen der Errichtung enthalten waren. Sie hatte sich über ganz Norditalien ausgebreitet, die Berufungen hatten die Zahl der Mönche beständig anwachsen lassen, aber sie konnte doch einer gewissen Erschlaffung des Eifers nicht entgehen, und selbst die Häuser der Toskana, welche einst die Reform angestoßen hatten, beklagten eine beachtliche Krise der Disziplin.
Man braucht sich nicht zu wundern: der große allgemeine Niedergang in der Kirche selbst förderte eine Abschwächung der Observanz. Man spürte, daß eine Reform auf der Ebene der Kirche nötig war, und diese traf kam auf dem Konzil von Trient zustande. Diese in Italien sehr schnell angenommene Reform enthielt einige Aspekte, die nicht günstig waren für die Rückkehr zu einem monastisch-zisterziensischen Gleichgewicht gemäss der alten Überlieferung. Das Konzil neigte dazu, die religiösen Orden in gemeinsame Schemata zu zwängen und sie zu einer immer umfassenderen Klerikalisierung zu drängen. Bei den Männerklöstern zeigte sich Unausgewogenheit unter dem pastoralen Aspekt: Unterricht, Pfarreien, Predigt, wissenschaftliche Forschung. Die Kongregationen gewannen größere Bedeutung, betonten die Orientierung auf das Priestertum und den seelsorglichen Einsatz der Mönche hin, und es wurde eine genauer Studienplan erstellt.
Was die Frauenklöster angeht, so hatten auch sie eine Reform nötig, weil es zu vielen anstößigen Situationen gekommen war, vor allem weil nachgeborene junge Mädchen aus adeligen Familien zum Eintritt gezwungen worden waren. Das Konzil brachte Abhilfe, indem es das Gesetz der Klausur auferlegte und diese Klöster der kirchlichen Autorität des Bistums unterstellte.
Zur gleichen Zeit schlug Kardinal Morone als Protektor des ganzen Ordens die Bekanntgabe einer Bulle vor, um einige Punkte der Gesetzgebung, die sich als schwer zu verwirklichen erwiesen hatten, zu ändern. Mit dieser Bulle wurden die Amtszeit der Oberen und der Rhythmus für die Abhaltung des Generalkapitels auf drei Jahre festgelegt und für die Wahlen neue Regelungen getroffen.
Schließlich bestätigte das 1580 in Rom im Kloster Tre Fontane abgehaltene Generalkapitel die Ordinationes et Statuta Congregationis Sancti Bernardi in Italia, die durch Sixtus V. am 25. September 1585 approbiert und in Mailand 1589 veröffentlicht wurden, zur gleichen Zeit wie eine vorausgegangene Bulle. Wir weisen sofort noch hin auf die Bulle Gregors XIV. vom 6. September 1591, die erklärte, dass die italienische Kongregation vom hl. Bernhard teil habe an allen dem Orden gewährten Privilegien, einschließlich derer, die den Generalabt und die vier ersten von Cîteaux gegründeten Klöster betrafen. So war die italienische Kongregation nicht vom Orden ausgeschlossen,, sondern ihre Oberen und Mönche waren voll und ganz Mönche des Ordens.
Vor und während der Abfassung des neuen Gesetzbuches waren in der Kongregation große Spannungen aufgetreten. Es folgt dem modernen Schema monastischer Konstitutionen und setzt sich aus 102 Abschnitten zusammen, die in fünf Kapitel unterteilt sind. Die wichtigsten Neuheiten sind: der dreijährige Rhythmus des Generalkapitels, welches der wirkliche Motor der Kongregation werden kann, und die unbestimmte Amtsdauer der abbatialen Würde. Diese letzte Neuerung betraf nicht die Leitung des Klosters, sondern unterstrich die Tatsache, dass Äbte Prälaten waren und darum über der Regel standen. Diese hatte dagegen im Abt den Vater des Klosters gesehen, zu dessen Führung sie ihn streng verpflichtete, sowohl auf materieller als auch auf spiritueller Ebene.
Ungefähr fünfzig Jahre später nahm Urban VIII. das Ersuchen der Kongregation an, in dem sie bat, die eigene Gesetzgebung umstrukturieren und auf den heutigen Stand bringen zu dürfen, und er approbierte 1641 die Konstitutionen. Nicht nur die Anordnung des Stoffs wurde neugestaltet, sondern es wurde auch die Bedeutung einer strengen Disziplin des Lebens und einer gediegenen kulturellen Ausbildung unterstrichen. Fünf Kapitel (88-92) sind den Studien gewidmet, und das Kloster Santa Croce in Gerusalemme in Rom wurde zum Kolleg erklärt pro litterarum studiis. Zehn Professen aus der Provinz Lombardei und vier aus der Provinz Toskana werden dort aufgenommen. Es muss auch erwähnt werden, dass durch ein Breve vom 15. September 1668 die Delegierten, welche die Gemeinschaften auf dem Generalkapitel vertraten, abgeschafft wurden.
Weitere Änderungen kamen durch die Päpste Alexander VII., Klemens IX., Klemens XIII. und durch die Kongregation für die Bischöfe und Ordensleute. Der endgültige Text der Konstitutionen wurde 1766 in Rom und Mailand veröffentlicht. In diesem Text wurde die Dauer der Ämter und der Rhythmus für die Abhaltung des Generalkapitels auf fünf Jahre festgelegt.
Die Aufhebungsgesetze im 18. Jahrhundert
Wenn auch das Konzil von Trient in der Tiefe gewirkt hatte, indem es neue Institute des aktiven Lebens hervorbrachte, so hatte es gleichzeitig den alten monastischen Orden schwere Probleme der Anpassung an die neuen historischen Bedingungen auferlegt und auch die Minderung „eines klaren Wissens um das Sein und Handeln des Mönchtums im Schoss der Kirchengemeinschaft“ begünstigt, wie Dom Penco sagt. Die Tatsache, dass das Konzil alle Ordensleute gleichgestellt hatte, um einen allgemeinen Einfluss auf sie ausüben zu können, beschleunigte eine wirkliche innere Nivellierung der monastischen Orden, die schon in der Zeit der Reform von Santa Justina begonnen hatte.
Zweitens unterstrich das Konzil sehr stark die Bedeutung der Diözesanstrukturen, was zu Reibungen und Schwierigkeiten zwischen den Bischöfen und den Mönchsorden mit Pfarreien führte.
Drittens musste sich das Mönchtum einer neuen kulturellen Situation mit ihren Forderungen der pastoralen Erneuerung und des Kampfes gegen den Protestantismus stellen. Es begann die Zeit neuer Kongregationen aktiven Lebens, die nicht durch ein rein kontemplatives religiöses Ideal angezogen wurden und die nicht zu sehr starren Formen der Leitung gezwungen waren. Nach und nach verblasste der Vorrang des kontemplativen Lebens; es verbreitete sich die „gemischte“ Lebensweise, und zu Beginn des 18. Jahrhunderts versicherte man sogar, dass „die für das Heil seiner Brüder ausgeübten spirituellen Dienste Gott angenehmer seien als eine sehr glühende Kontemplation“. Das Verdienst der Kontemplativen wurde ihren spirituellen Diensten und dem Beispiel ihres strengen Lebens zugeschrieben.
Angesichts dieser Herausforderungen nahmen es viele monastische Kongregationen auf sich, in eine pastorale Tätigkeit und in eine neue oder neuerliche Verantwortung im Bereich der Studien einzusteigen. Die Kongregationen der Zisterzienser in Italien wurden darin insofern unterstützt, als ihre Gesetzgebung bereits seit einiger Zeit für die Studien offenen war. Diese neuen Verpflichtungen hatten bedeutende Auswirkungen auf die innere Organisation der Gemeinschaften und unvermeidlich auch auf die mönchische Identität.
Mit den kulturellen Umbrüchen in Europa zwischen dem Ende des 17. Jahrhunderts und dem Beginn des 18. Jahrhunderts und, noch viel einschneidender, im Zeitalter der Aufklärung, wird sich das Problem der monastischen Identität vom kirchlichen in den staatlichen Bereich verlagern. An die Stelle der spirituellen und theologischen Werte treten immer mehr die Leistung, die soziale Nützlichkeit sowie die Treue der Institutionen und der religiösen Orden zum Staat und seinen Gesetzen.
In Italien werden die Diskussionen des 18. Jahrhunderts über die Ordensleute in drei entscheidenden Augenblicken besonders lebhaft: bei der Tätigkeit der „Kommission für die Ordensleute“ seit 1765, bei den Aufhebungen im Kaiserreich 1780 und bei der Abschaffung der religiösen Orden durch die Französische Revolution.
Unter der Herrschaft Maria-Theresias von Österreich und anschließend von Josephs II., und dann in der Toskana unter dem Großfürsten Pietro Leopoldo, betrachteten sich die Monarchen als Verteidiger der katholischen Religion und zugleich als verantwortlich für das spirituelle und materielle Wohl und Glück ihrer Untertanen. Sie verkörperten vollkommen das Ideal des aufgeklärten Absolutismus. So gesehen war die Politik Maria-Theresias aus Achtung vor dem Adel den Klöstern mehr gewogen. Die nachgeborenen Söhne der adligen Familien, die nicht wie ihre älteren Brüder eine ebenbürtige Ehe schließen konnten, wurden zum monastischen Leben bestimmt. Tatsächlich setzten sich nicht alle in der Armee ein oder suchten eine zivile Aufgabe. Die Klöster dienten also als Versorgungseinrichtungen. Viele zeichneten sich durch ihre Frömmigkeit und ihre Lehre aus.
Dennoch sind in jener Zeit Klöster aufgelöst worden, besonders kleine, auf dem Lande gelegene Konvente mit geringer Mitgliederzahl. Das Motiv war hoch moralisch: die Ausgaben der Oberen zu verringern, die zu verschwenderisch waren, und die Mönche zu innerer Sammlung und zur Beobachtung der Regel zu bringen, indem man sie in den großen Klöstern in den Städten vereinigte. Wir stellen fest, dass es 1769 in der habsburgischen Lombardei eine Vereinbarung zwischen den politischen und kirchlichen Autoritäten gab bezüglich der genauen kanonischen Regeln, die letztere in dieser Zeit erlassen hatten.
Für die Kurie gab es nur zweierlei Arten von Notwendigkeiten, welche eine Aufhebung rechtfertigen konnten: sehr schwere äußere Not für die Orden, wie z. B. früher die Verteidigung der christlichen Länder gegen die Türken zu finanzieren, oder interne Notwendigkeiten, wie die Unmöglichkeit einer Reform oder nicht zu behebender Ausschweifung. In der Tat, „wenn man reformieren kann, selbst wenn die Situation sehr ernst ist, ist es rechtlich nicht erlaubt, eine Gemeinschaft aufzulösen; sonst würden früher oder später alle Orden verdammt sein“. Aus diesem Grund widersetzte sich die Kurie fest dem bemerkenswerten Wechsel der Politik, der 1771 begann.
Unter Joseph II. wurde die politische Linie nämlich sehr viel härter. Für den Teil, der uns betrifft, innerhalb dieser breiten Reformbewegung, konnten die Mönche für den Staat nützlich werden, auf wirtschaftlicher Ebene durch ihren Reichtum und auf kultureller Ebene durch eine Vertiefung der Studien. Augenscheinlich ist, dass es sich nicht um eine innere Wiederbelebung handelte: „Die erste Absicht und das Ziel unserer aufmerksamen Sorge… ist, ein festes und bequemes Auskommen für den Klerus vorzusehen, sowohl für den Weltklerus als auch für den Ordensklerus, und ihn dadurch nützlich zu machen für das Vaterland und die bürgerliche Gesellschaft, nicht nur durch ihre Tugenden… sondern mehr noch durch ihre Anstrengungen, am öffentlichen Unterricht mitzuwirken und zur Verteidigung der Kultur in den nützlichen Wissenschaften beizutragen.“ Die Mönche hätten unter anderem durch das Studium gekämpft gegen das so verächtliche Laster des monastischen Müßiggangs. In der Auseinandersetzung, die sich bezüglich dieser Angelegenheit erhoben hatte, waren die Mönche als „den Leidenschaften, der Verschwendung der Güter und der Faulheit hingegebene Individuen“ beschrieben worden.
Der Einfluss der Gedanken Ludovico Muratoris über diese ethisch-kulturelle Orientierung war sehr wichtig und zur Zeit der Habsburger weit verbreitet. In dieser Epoche fand unter anderem die Aufhebung des Klosters Morimondo statt; in der Tat „diese Mönche sind von geringem oder keinerlei spirituellem Vorteil für das Volk, wenn nicht sogar manchmal Gegenstand des Anstoßes wegen des müßigen Lebens, das die Mehrzahl der Ordensmänner führt“. Das aufgrund der napoleonischen Gesetze aufgehobene Kloster San Ambrogio berief sich 1799 insbesondere auf sein Verdienst auf dem Gebiet der Erforschung archivalischen, diplomatischen und anderen Materials, um seine Wiedererrichtung zu erreichen.
In dieser ethischen und kulturellen Erneuerung achteten Wien und Mailand sehr aufmerksam auf das, was sich in den anderen italienischen Staaten tat, besonders in Venedig, wo schon zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden waren. Immer unter diesem Blickwinkel der Nützlichkeit, hätte der Minister Firmian (von Venedig) die Benediktiner der Kongregation vom Monte-Cassino, die zisterziensische Kongregation und die Olivetaner weiter bestehen lassen wollen, und forderte, unabhängig von Rom zu handeln.
Die Aufhebungen waren unterdessen nicht das einzige politische Mittel, um die Zahl der Ordensleute zu verringern. „Die wesentlichen Punkte… sind die Festlegung des Alters für die Einkleidung und die Profess…, die Verminderung und Aufhebung einiger kleiner Konvente und Kongregationen, die vielleicht ohne Lärm erfolgen könnten, und durch das Verbot der Aufnahme neuer Mitglieder, und schließlich die Unabhängigkeit von ausländischen Oberen“. Diese Verfügung war nicht nur sehr wirksam, sondern heilte auch die „Krankheit vieler Ordensleute, die glaubten, ihr Glanz sei abhängig von der Anzahl der Klöster“.
Wie oben bereits gesagt, wurden die Einschränkungen unter Joseph II. noch viel schwerer, aber innnerhalb von zehn Jahren änderte sich die Situation vollständig. Tatsächlich hatten die vornehmen Familien ihre Maßnahmen zur Versorgung ihrer Söhne geändert; es hatten sich neue Weisen des Handelns und Denkens verbreitet, und all diese Einflüsse hatten eine beachtliche Verringerung der Berufungen verursacht, besonders der monastischen, die bisher hauptsächlich aus dem Adel gekommen waren.
Das dritte Werkzeug, das man zur Verminderung der Zahl der Ordensleute anwandte, nämlich die Unabhängigkeit von ausländischen Oberen, wurde durch das Edikt von 1781 angeordnet. „Die Ordenshäuser werden gelenkt und geleitet durch ihre eigenen Oberen… unter der Überwachung und Leitung des Erzbischofs und der Diözesanbischöfe, über die Ihre Majestät die Hirtensorge hat… und unter der Autorität und Überwachung der politischen Regierung.“
Lesen wir, was Prinz Kaunitz, der Minister Josephs II., an seinen Kollegen Firmian von der Republik Venedig schrieb: „Eure Exzellenz werden bemerken, dass die vorgeschriebene Aufhebung hauptsächlich die Institute des kontemplativen Lebens treffen wird, die auf Grund ihrer strengen Zurückgezogenheit nicht sichtbar zum Wohl des Nächsten und der bürgerlichen Gesellschaft beitragen. Betreffend der Ordensleute, der Kartäuser, Kamaldulenser und aller, die in der Einsamkeit als Eremiten leben, so sind sie ohne Ausnahme in die Aufhebung einbegriffen. In der gleichen Lage befinden sich die meisten Nonnen, das heißt jene, die sich durch die besonderen Bedingungen ihrer Regel nicht um die Erziehung der weiblichen Jugend oder die Einrichtung von Schulen zu deren Unterrichtung kümmern können und wollen. Ich sehe schon voraus, welchen Lärm in Italien die Durchführung dieses hoheitlichen Befehls vom 6. Dezember 1781 auslösen und welchen Schwierigkeiten er begegnen wird, insbesondere bezüglich der Nonnen, wegen der Vielfältigkeit und der großen Zahl der Klöster und wegen der Institution selbst, sowie auch wegen der vornehmen Abkunft vieler Klosterleute … Die Nonnen werden uns viel mehr Sorgen bereiten als die Männerklöster.“
Tatsächlich geschah es auch so: die Unruhe war außerordentlich, aber die öffentliche Meinung war von da an im Großen und Ganzen geneigt, die Nonnen von der Klausur zu „befreien“ und zu einem normalen Leben hinzuführen. Im Allgemeinen lebte man in den Frauenklöstern in einem guten Ordensgeist, manchmal in einer etwas gesteigerten sprirituellen Spannung; man akzeptierte fast ohne Schwierigkeiten die Hirtensorge des Bischofs. Sicherlich gab es auch viele Missbräuche, die man in den Rechenschaftsberichten der pastoralen Visitationen finden kann. Diese Missbräuche bezogen sich vor allem auf das von Zerstreuungen bestimmte und manchmal auch verdorbene Leben, das viele Töchter des Adels als „Nonnen unter Zwang“ führten, und auf den Zustrom von Verwandten und Freunden, um Feste zu feiern, die ihnen das strenge Leben versüßten.
Unter Joseph II., den man einmal als „gekrönten Revolutionär“ bezeichnet hat, findet man nicht mehr die Klugheit und Aufmerksamkeit der Politik seiner Mutter Maria-Theresia. Die Anordnungen des Herrschers haben eine drastische Wirkung, die sich unglücklicherweise in den folgenden Jahren der Revolution und unter Napoleon fortpflanzt und noch vergrößert.
Wir haben bei der Untersuchung dieser geschichtlichen Periode haltgemacht, weil sie eine endgültige Veränderung im Leben der religiösen Orden bezeichnet, die in bleibender Weise die Einstellung anderer europäischer Regierungen beeinflusst hat und wirklich das Ende einer Epoche war.
Die lombardische Provinz der Kongregation vom hl. Bernhard in Italien befand sich, wie bereits erwähnt, unter denen, welche die Regierung bestehen lassen wollte. Das ist das beste Zeugnis, um anzuzeigen, dass ein guter Teil der monastischen Gemeinschaften dieser Kongregation ausreichend zahlreich, reich und nützlich für die Gesellschaft gewesen sein musste, um unter dieser Herrschaft der Unterdrückung das Lebensrecht zu behalten. 1784-85 zählte San Ambrogio 30 Priester, 4 Professen und 10 Konversen; Chiaravalle in Mailand 25 Priester und 10 Konversen; Chiaravalle della Colomba 10 Priester und 2 Konversen; San Martino de Bocci 19 Priester und 7 Konversen. In den anderen Gemeinschaften schwankte die Zahl zwischen 10 und 14 Mitgliedern.
Die kleinsten Klöster wurden in der habsburgischen Zeit aufgehoben, und alle anderen bestanden nicht über 1799 hinaus, ausgenommen natürlich die Klöster, die im Gebiet von Parma gelegen waren, sowie Santa Croce in Gerusalemme in Rom, diese wurden 1870 aufgehoben.
Die Provinz Toskana musste die Regierungszeit des Großfürsten Pietro Leopoldo (1765-1790) überstehen, der in allem dem Beispiel der von den Habsburgern besetzten Länder Norditaliens folgte. Von einer wohlwollenden Haltung zu Beginn ging er zur völligen Aufhebung der Konvente über, um sie auf eine Weise neu zu organisieren, die der Gesellschaft nützen sollte, und es kam so weit, daß er sich direkt in die Leitung der Klöster, sowohl der männlichen als auch der weiblichen, einmischte, indem er neue Statuten erließ, selbst für die interne Leitung. Die Zisterzienser, die in der Toskana im 17. Jahrhundert 20 Klöster besaßen, erfuhren einen bemerkenswerten Rückgang, und keine von den Abteien hatte eine ausreichende Zahl an Ordensleuten. Die Lage war im ersten Teil des Jahrhunderts sehr verschieden gewesen. Cestello in Florenz hatte immer eine ziemlich hohe Zahl von Mönchen gehabt, und die anderen Gemeinschaften zählten stets mehr als zwölf Mönche. Am erstaunlichsten ist die Lage von Buonsollazzo, das im Register der monastischen Professionen von 1710 bis 1769, also in der trappistischen Zeit, 109 Professen verzeichnet, davon 67 Mönche und 42 Konversen. Das Sterberegister von Casamari, einer anderen Abtei trappistischer Observanz, enthält von 1717 bis zum Ende des Jahrhunderts 105 Sterbefälle.
Diesbezüglich ist es aufschlußreich, die Entdeckung anzuführen, die Goffredo Viti in den Archiven von Casamari machte: Pius VI. führte durch das päpstliche Breve Alias pro parte vom 30. Juni 1775 ein, daß man 10 Jahre einfacher Profess nach dem Noviziat vor der feierlichen Profess haben würde. Die Beweggründe für dieses Zugeständnis sind nicht klar, aber es ist sicher, dass die Register voll sind mit Eintragungen von Austritten.
1782 und 1783 wurden alle Zisterzienserabteien des Großfürstentums Toskana aufgehoben. Die in der Emilia-Romagna liegenden traten zur römischen Provinz über und wurden ein Teil von ihr. Die römische Provinz erstand neu am 12. Februar 1762, als Klemens XIII. die Klöster der alten Römischen Kongregation von der Provinz Toskana löste. Ursprünglich aus neun Klöstern bestehend umfasste sie 1803, nach der Inkorporation der Klöster des Gebiets von Parma, Piacenza, Marches, Umbriens und des Königreichs von Neapel, zweiundzwanzig Klöster. Sie behielten die 1641 bestätigten Konstitutionen der Kongregation vom hl. Bernhard bei.
Über die Kalabrisch-Lukanische Kongregation, die am 12. April 1633 errichtet wurde, besitzen wir leider nicht viele historische Kenntnisse; wir können sagen, dass die sieben Klöster, die sie ausmachten, alle zwischen 1780 und 1809 aufgehoben wurden. Insgesamt existierten im 18. Jahrhundert sicherlich 55 Zisterzienserabteien.
Nach dem zu urteilen, was Goffredo Viti berichtet, bewies das Leben im Inneren der Klöster, wie schwierig es ist, ein gewisses Niveau an spiritueller Intensität und an Treue zu halten; tatsächlich mußte man häufig disziplinarisch eingreifen, besonders bei einigen Klöstern. Unter den am meisten getadelten erscheinen San Salvatore del Monte Amiata, Sagittario, Morimondo, usw.; zahlreiche Versetzungen von Mönchen wurden mehrals Strafe denn aus Notwendigkeit vorgenommen. Man versteht gut, warum die Konstitutionen von 1641 vorschrieben, Gefängnisse in jedem Kloster einzurichten. Die Kalabrisch-Lukanische Kongregation war sogar die einzige, um die sich das Generalkapitel von 1738 zu kümmern hatte; es ergriff seinetwegen bis zu 13 Maßnahmen.
Für die fünf sizilianischen Klöster kennt man zurzeit nur drei Briefe, in denen sich schwierige Situationen zeigen. Der erste ist ein Bericht des Abtes von Santa Maria della Ferraria, Ferdinando Diotallevi, von der Reise, die er machen musste, um die sizilianischen Klöster zu visitieren; der zweite spricht von den Maßnahmen bezüglich eines Mönches, der aus seiner Provinz Sizilien wegen unmoralischen Verhaltens nach Hause geschickt wurde; und der dritte ist ein Rundbrief, um alle Äbte zu warnen, dass ein Mönch aus dem Gefängnis des Klosters de Noto in Sizilien, in dem er als Gast weilte, entflohen sei.
Über die beiden zur Observanz von La Trappe gehörenden Klöster scheint es genauere Auskünfte zu geben; sie bezeugen das Niveau eines sehr eifrigen Lebens, wenigsten für die ersten Jahrzehnte in Buonsollazzo, wo zwei bemerkenswerte Mönche lebten: Dom Malachias Garneyrin und Bruder Colombano Demiannay. Diese Abtei kehrte, wie schon erwähnt, 1762 zur Observanz der Klöster der Provinz Toskana zurück. Casamari hingegen blieb in der trappistischen Observanz, mit einigen Abänderungen, bis es 1929 zu einer autonomen Kongregation errichtet wurde. In Casamari sind zu Beginn des 18. Jahrhunderts mehrere Ordensleute im Ruf der Heiligkeit gestorben, und am 13. Mai 1799 wurden sechs Mönche, die das Allerheiligste verteidigten, durch Revolutionäre getötet.
Um die Ausführungen über dieses Jahrhundert abzuschließen, sind uns die Betrachtungen von Dom Penco sehr hilfreich: „Eine Epoche, die ihresgleichen in der Geschichte des Mönchtums sucht, geht zu Ende. Die monastischen Kongregationen hatten in der Tat den Höhepunkt ihrer Lebenskraft erreicht, besonders was ihren Einfluss auf das religiöse und gesellschaftliche Leben der Halbinsel angeht“. Die Bevölkerung wird großes Bedauern äußern über das Verschwinden so vieler monastischer Gemeinschaften, die wesentlich zum Aufbau ihres spirituellen Lebensgefüges, ihrer Kultur und ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen haben.
Von diesem Zeitpunkt an wird das Ziel der aufklärerischen Philosophie, die Aufhebung der Klöster, unterstützt durch deren Entscheidungen rechtlicher und institutioneller Art, die immer weltlicher ausfallen.
Das 19. Jahrhundert, die napoleonische Zeit
Dieser sehr traurige Zeitabschnitt beginnt mit einem sehr betrüblichen Ereignis: dem Verlust von Chiaravalle in Mailand, dem besten Klosters der Kongregation und Sitz des Präsidenten. General Bonaparte machte daraus ein „Geschenk“ für seinen Schwiegersohn. Gut zwei Jahre später 1799, ließ das Direktorium von Paris Rom überfallen und verschleppte Pius VI. nach Frankreich. In Rom wurde die ‚Repubblica Tiberina’ ausgerufen. Der Papst starb im Exil, und auf dem Konzil von Venedig wurde Pius VII. zum Papst gewählt. Die République cisalpine hatte die Klöster der Lombardei aufgehoben, und das Kloster Santa Croce in Gerusalemme, Sitz des Prokurators dieser Provinz, blieb ohne Haupt. Pius VII. schloß es am 23. April 1801 der römischen Provinz an.
Mit der Besetzung Roms 1809 durch Napoleon und der Deportation des Papstes nach Fontainebleau wurde das kirchliche Leben noch viel schwieriger. Die Aufhebung aller religiösen Orden, die daraufhin folgte, krempelte Italien um. Die Ordensleute verstreuten sich vollständig, und viele von ihnen werden, aus unterschiedlichen Motiven, zum Zeitpunkt des Rückrufs nicht mehr ins Kloster zurückkehren. Viele Zisterzienserklöster waren endgültig verloren. In Rom wurden San Sebastiano und das Kloster Tre Fontane alle Acque Salvie durch Leo XII. den Franziskanern geschenkt. Später ordnete Pius IX., beeindruckt von dem vernachlässigten Zustand, in den es geraten war, an, dass Tre Fontane 1868 den Trappisten übergeben wurde. Casamari, das mit Genehmigung von Klemens XI. die trappistische Observanz verlassen hatte, gehörte zur römischen Provinz; es war von 1811 bis 1814 aufgehoben.
Nach der Rückkehr Pius VII. nach Rom und dem Fall Napoleons versuchten die Zisterzienser in Italien, ihre monastische Familie wieder herzustellen. Dieses Vorhaben wird auf viele Schwierigkeiten stossen. Es hatten einige Mönche aus verschiedenen Klöstern überlebt, aber es waren keine Gebäude übriggeblieben; in anderen Klöstern gab es nur noch leere Bauten. Aus diesen Gründen wurden Bauwerke, die anderen Gemeinschaften gehörten, sowie Klöster, die nicht der Kongregation angehörten, besiedelt. So geschah es in Piemont mit den Klöstern der Feuillanten, die Pius VII. 1802 nicht angegliedert hatte. Fünf waren es, die aufgehoben wurden, einige nach der Schlacht von Marengo, einige durch die antiklerikalen Gesetze von Piemont 1855 oder durch die regularen Visitationen. Angegliedert wurden Santa Maria di Roccamadore, das einzig überlebende Kloster in Sizilien, und Hautecombe in Savoyen. Das sind die Erkenntnisse, die man aus dem ersten Generalkapitel der wiedererstandenen Kongregation, das 1820 abgehalten wurde, ziehen konnte.
Am 21. Juli 1801 nennt Pius VII. im Breve Cisterciensium Ordinem den präsidierenden Abt der römischen Kongregation, Amedeo Piermartini, „Abt-Präsident-General“. Das könnte vermuten lassen, dass man ihn in Rom als General des ganzen Ordens ansah. Tatsächlich hatte der Orden mit der Aufhebung Cîteaux's und aller Zisterzienserklöster in Frankreich seine Struktur verloren. Keines der ungefähr zwölf Klöster, die im österreichisch-ungarischen Reich fortbestanden, hatte die Möglichkeit, Haupt des Ordens zu werden: Der einzige, der dazu den Mut gehabt hätte, Dom Augustin de Lestrange, wurde in Rom sehr kritisiert und misstrauisch beurteilt. Der letzte Abt von Cîteaux, Dom Francois Trouvé, der am 1. April 1792 genötigt worden war, seine Abtei zu verlassen, hatte seine Vollmachten an den Abt der Reichsabtei Salem delegiert, das Haupt der Oberdeutschen Kongregation, aber Salem konnte diese Bürde nicht übernehmen und delegierte seine Vollmacht an den Prokurator des Ordens mit Sitz in Rom, Dom Alano Bagatti, Abt von Santa Croce in Gerusalemme.
Als sich 1806 das Kongregationskapitel versammelte, waren die Beziehungen zwischen dem Papsttum und Napoleon erneut kritisch. Das Kapitel fand in Montelabate statt.
Von dieser sehr verkleinerten Versammlung sind uns einige interessante Auskünfte überliefert worden, wie z.B., dass die wirtschaftliche Situation am Rande des Zusammenbruches stand, so dass die Ordensleute sich für die laufenden Bedürfnisse besonderer Ersparnisse bedienen mussten. Aus den Akten des Kongregationskapitels ersieht man auch, dass die Aufnahme der Mitglieder von der Erlaubnis der „Kongregation für die Ordensdisziplin“ abhängig war. In den fünf folgenden Jahren gab sie die Erlaubnis, 24 Choristen und 16 Konversen einzukleiden. Diese Zahl stimmt offenbar überein mit der Personenzahl, deren Unterhalt man mit den verfügbaren Mitteln sichern zu können glaubte.
Die Deportation des Papstes nach Fontainebleau und die Aufhebung unter Napoleon waren neue schwere Schläge für die Kongregation, und sie schien nicht die Energie aufbringen zu können, aus eigener Kraft wieder zu erstehen. Es war der 1814 nach Rom zurückgekehrte Papst, der die Initiative ergriff. Er richtete sogleich die Heilige Kongregation der Reform ein, um die religiösen Orden wiederherzustellen. Zusammen mit der Heiligen Kongregation der Bischöfe und Ordensleute wählte diese neue Kongregation die Generaloberen der Orden aus. Im gleichen Jahr errichtete sie Casamari wieder. Santa Croce in Gerusalemme und San Bernardo alle Terme wurden 1817 wieder eröffnet.
Die Logik der Ereignisse führte den Heiligen Stuhl dazu, den Präsidenten der Kongregation vom hl. Bernhard in Italien, Raimondo Giovannini, als den General des Ordens anzusehen. Diesen Standpunkt teilten möglicherweise auch die Klöster außerhalb Italiens. Das Breve der Erhebung des Klosters Port-du-Salut zur Abtei erwähnt in der Tat den Generalpräsidenten des Ordens von Cîteaux, der in Rom residiere und von dem künftig alle Äbte, sogleich nach ihrer Wahl, die Bestätigung erbitten müssten. Das war die einzige Vollmacht, die dem Generalpräsidenten außerhalb Italiens zugestanden wurde. Jede Kongregation wurde durch einen Generalvikar geleitet. Als übrigens in Spanien die Revolution von 1831 das Kloster Poblet schloss, nahmen die Mönche, die fliehen konnten, ihre Zuflucht bei der italienischen Kongregation und wurden in San Bernardo alle Terme aufgenommen.
Man musste noch bis 1820 warten, ehe in San Bernardo alle Terme das erste Generalkapitel abgehalten werden konnte. Der Abt Sisto Benigni wurde dort zum Generalpräsidenten für fünf Jahre gewählt mit Sitz in San Bernardo alle Terme. Man nahm eine Revision der Konstitutionen vor, die 1831 approbiert wurden. 1825 wurde das Kapitel in San Bernardo abgehalten. Es kamen zwei weitere Häuser dazu, die der Kongregation der Feuillanten angehört hatten: das Kloster San Nicola und Roccamadore von Sizilien. Die Äbte von San Nicola und von Consolata in Turin wurden als Prokuratoren beim König von Neapel und von Sardinien eingesetzt.
Das Kapitel von 1830 traf wichtige Entscheidungen, darunter die Festlegung des Termins 1831 für die Veröffentlichung der neuen Konstitutionen. Es wurde übrigens auch eine gemeinsame Kasse der Kongregation geschaffen, in Roccamadore für die Bedürfnisse von Unteritalien, eine zweite in Consolata in Turin für die Häuser des Piemont. Dies zeigt offensichtlich ein großes Vertrauen in die zukünftige Entwicklung des Ordens, aber die gesellschaftliche und politische Atmosphäre in Italien verdüsterte sich eher. Aus den Akten ist zu entnehmen, dass 14 Klöster vertreten waren und die Gesamtzahl der Mönche 195 betrug, wovon 88 Priester, 45 Kleriker, 2 Novizen, 39 Konversen und 21 Familiaren und Oblaten waren. Es gab 21 Äbte, diese unnatürliche Zahl kam daher, dass die abbatiale Würde für immer fortdauerte.
Die folgenden Kapitel werden unter anderem noch auf die Praxis des gemeinsamen Lebens zurückkommen und auf die Frage der Sonderersparnisse, die tatsächlich ein Hindernis für die Übung des Armutsgelübdes sein konnten, obgleich der Kodex des kanonischen Rechtes diese erlaubt hatte.
Das Kapitel von 1845 bekundete erneut seine Zufriedenheit: man hegte in der Tat gute Hoffnung für die Zukunft. Unglücklicherweise brachten die Ereignisse des ersten Unabhängigkeitskrieges 1848-1849, die Ausrufung der römischen Republik und die Flucht Papst Pius IX. einen neuen Schlag für die Kongregation.. Am 4. Mai 1849 wurden die Mönche von Santa Croce gewaltsam vertrieben, aber sie kamen rasch dorthin zurück. Da man 1850 offensichtlich das Generalkapitel nicht abhalten konnte, war es der Papst, der aus eigener Vollmacht das Reggimento für die folgende fünfjährige Amtszeit wählte. 1850 versammelte sich nur die kapitulare Kongregation, die sich auf Grund der Erkrankung zahlreicher Mitglieder bis 1851 verlängerte.
Das folgende Kapitel fand also 1856 statt und wählte Dom Teobaldo Cesari zum General. An diesem Kapitel nahmen die acht Klöster des Vatikanstaates teil sowie Roccamadore bei Messina. Leider hatte das subalpine Parlament im voraufgehenden Jahr 1855 die religiösen Orden aufgelöst. Trotz lange anhaltender Illusionen waren die Klöster des Piemont endgültig verloren. 1860 versammelte sich das Kapitel nicht und Pius IX. wählte Abt Cesari zum Präsidenten und die anderen Äbte des Reggimento; er stützte sich auf die Auszählung der Stimmzettel, die den Stimmberechtigten zugeschickt worden waren. Die Väter des Reggimento versammelten sich in Santa Croce, denn das Kloster von San Bernardo war fast vollständig von französischen Truppen besetzt.
Unglücklicherweise drohten die revolutionären Ereignisse von 1860-1861, die Kongregation in die Vernichtung zu führen; das Aufhebungsdekret, das fünf Jahre zuvor im Piemont verkündet worden war, wurde nun auf ganz Italien angewandt, und von den neun Klöstern, die die Kongregation bildeten, blieben nur noch San Bernardo alle Terme und Santa Croce in Gerusalemme übrig. Aus den Kapitelsakten des Reggimento von 1865 weiß man, dass da und dort noch einige Mönche aus aufgelösten Gemeinschaften lebten.
In dieser tragischen Situation wollten Dom Cesari und die anderen Äbte des Reggimento hoffen gegen alle Hoffnung und erbaten von Pius IX. die Erlaubnis, das Kapitel von 1865 in der gleichen Weise abhalten zu dürfen wie das von 1860. An dieser außergewöhnlichen Versammlung nahmen unter anderen auch der Abt von Bornem (Belgien) und Pater Barnouin, der Gründer der Kongregation von Sénanque, das durch den Generalpräsidenten der italienischen Kongregation unterstellt war, teil. Aus den Akten geht auch hervor, dass Dom Cesari als Postulator für den Seligsprechungsprozess des Zisterzienserpapstes Eugen III. bestellt wurde.
Aus diesen Akten ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Mitgliederzahl der beiden Gemeinschaften, welche die Kongregation bildeten, San Bernardo und Santa Croce, 37 betrug. 1867 visitierte Dom Teobaldo Cesari die beiden belgischen Klöster auf deren Bitte hin, sowie den größten Teil der Klöster der österreichisch-ungarischen Kongregation.
In der Folge erweiterte die Heilige Kongregation für die Bischöfe und Ordensleute die Jurisdiktion des Generalpräsidenten über diese Klöster, und von diesem Augenblick an wurde er Generalabt des Ordens genannt. Diese Kongregation bestimmte auch, dass die französischen Klöster, die durch ein besonderes Statut von 1663 und 1667 geleitet wurden und in denen man einfache Gelübde ablegte, ebenfalls der Leitung des in Rom residierenden Generalabtes unterstellt wären, und es verlangte, dass das Generalkapitel einberufen werde. Man sandte also ein Einberufungsschreiben an alle Äbte des Ordens, aber nicht an die Äbte der Trappisten.
Das Generalkapitel, das erste des wiederhergestellten Ordens als zentralisierter Organismus, wurde in San Bernardo alle Terme vom 6.-16. April 1869 abgehalten. Es beschloss, dass alle Äbte des Ordens zum Generalabt gewählt werden könnten; das Privileg der italienischen Äbte war somit aufgehoben, aber die Äbte der Trappisten waren faktisch ausgeschlossen.
1870 fand kein Kapitel statt; tatsächlich konnte man wegen der Kriegssituation nicht wissen, wie die Zukunft der beiden römischen Klöster aussehen würde. Am 20. September 1870 wird, mit dem Durchbruch an der Porta Pia und dem Einmarsch französischer Soldaten in Rom, die Hauptstadt des Vatikanstaates, zur Hauptstadt von ganz Italien. Die Mönche von Santa Croce und von San Bernardo wurden erneut vertrieben. Aber die Basiliken beider Klöster konnten nicht geschlossen werden. Santa Croce war eine der sieben konstantinischen Basiliken, und San Bernardo war eine Pfarrei. Das war das ganz kleine Weizenkorn, aus dem der Orden neu erblühte.
Der antiklerikale Hass schwächte sich ein wenig ab, und das erlaubte ein Atemschöpfen. Die Väter des Reggimento dachten daran, das Noviziat wieder zu eröffnen. Dom Angelo Testa fand in Cortone ein Kloster; es gelang ihm, dieses 1875 zu erwerben, und er machte daraus das neue Noviziat des Ordens. Erst 1891 konnte man das Kapitel des Reggimento abhalten. Tatsächlich hatten die Oberen der österreichischen Klöster, die von Belgien und von Cortone sowie der beiden Klöster Roms schon 1886 aus dem Ernst der Lage heraus den Heiligen Stuhl gebeten, die im Amt befindlichen Äbte für ein neues Mandat von sechs Jahren zu bestätigen. Das wurde gewährt, aber alle höheren Oberen starben kurze Zeit später, angefangen beim Generalabt, der am 26. März 1890 plötzlich verstarb. Von allen italienischen Klöstern kamen die Überlebenden herbei, um in der schweren Situation zu helfen. Von Mondovi im Piemont kam der Cellerar, Dom Gerardo Sizia; von Roccamadore in Sizilien der Prior und von Messina Dom Gaetano de Marzo, der die Präsidentschaft par interim erfüllte. Das Kapitel des Reggimento wurde 1891 in San Bernardo abgehalten; es waren 15 Kapitulanten. Der neue Generalabt wurde Dom Bernardo dell'Uomo. Es wurde festgelegt, dass man im Verlauf der nächsten fünf Jahre zwanzig Novizen und zehn Konversen annehmen würde.
So erwies sich am Ende dieses Jahrhunderts in Italien, das man als „eine Mischung aus englischem Parlamentarismus, französischer Zentralisation und preußischem Militarismus“ bezeichnet hat, die Kirche als ein starker Fels, auf dem man die Hoffnungen für die Zukunft gründen konnte, durch die prophetischen Taten seiner großen Päpste, welche die von liberalen und antiklerikalen Repressionen verwüsteten religiösen Orden zu neuem Leben erweckten und durch ihr soziales Tun dem ganzen Volk neue Horizonte eröffneten.
Im Orden entwickelte sich in Frankreich seit einigen Jahren ein neues Szenario. Die Kongregationen der Trappisten erfreuten sich einer zunehmenden Blüte, und neben anderen Ursachen ließ auch dies gewiß immer mehr die Hoffnung wachsen auf eine neue Regelung, welche ihre rechtliche Lage verbessern würde.
Die Vereinigung der Trappisten-Kongregationen
Die Trappisten waren in drei Kongregationen aufgeteilt und nur mühsam aus einer Lage großer Erniedrigung, die ungefähr dreißig Jahre gedauert hatte, herausgekommen. Es handelt sich um die Gesetzgebung bezüglich der Gelübde. Wie alle Zisterzienser hatten die Trappisten immer feierliche Gelübde abgelegt bis zum Dekret von 1837, das dieses Recht aufhob. Auf den Kapiteln der Kongregationen der Strengen Observanz war man zu wiederholten Malen auf diese Angelegenheit zurückgekommen und hatte den Wunsch geäußert, die feierlichen Gelübde wiederzubekommen. In den Jahren 1866-1867 fand ein Briefwechsel zwischen dem Generalkapitel und dem Heiligen Stuhl statt, und letztendlich kam die bestätigende Antwort am 12. März 1868: nach zwei Jahren Noviziat und drei Jahren zeitlicher Gelübde konnten die Trappisten feierliche Gelübde ablegen.
Es ist gewiß befremdlich, dass die Zisterzienser der Observanz von La Trappe niemals in den offiziellen Akten der Kapitel von 1869 oder von 1880 angeführt wurden, um so mehr, als es keine Unterschiede mehr in den Gelübden gab, wie eben ausgeführt wurde, und sie auch unter der Jurisdiktion des gleichen Generalabtes standen. In den Jahren 1878-1879 wurden von Seiten der Trappisten Schritte unternommen, um einen eigenen General zu haben, aber die Angelegenheit blieb in der Schwebe, ebenso wie die Frage der Vereinigung der trappistischen Kongregationen. Nach mehreren manchmal schmerzhaften Schicksalsschlägen war es Papst Leo XIII., der 1892 die Vertreter der vier trappistischen Observanzen in Rom zusammenrief: Casamari, Westmalle, Sept-Fons und Melleray. Tatsächlich schien der Papst aus verschieden Gründen die Vereinigung dieser Kongregationen sehr zu wünschen.
Das Generalkapitel wurde im französischen Priesterseminar Santa Chiara in Rom eröffnet unter der Präsidentschaft von Kardinal Mazzella. Die Repräsentanten von Casamari wollten an der Abstimmung nicht teilnehmen und wahrten ihre Unabhängigkeit. Die anderen Kongregationen stimmten für die Vereinigung. Ein Generalabt wurde in der Person von Dom Sebastian Wyart gewählt. Das Dekret der Vereinigung wurde am 8. Dezember 1892 veröffentlicht.
In Italien gab es bereits Klöster, die der Observanz der Trappisten angehörten, das Kloster Tre Fontane, das 1868 La Trappe zurückgegeben worden war, und die Kongregation von Casamari, die mit einigen Milderungen der Observanz von La Trappe folgte. Zwei andere Trappistenklöster wurden im 19. Jahrhundert gegründet. Das erste war ein Frauenkloster, das 1875 in San Vito bei Turin von einigen Nonnen des Klosters von Vaise gegründet wurde. Sie wurden geleitet durch die Oblatin Schwester Thérèse Astoin, die in San Vito ihre Profess ablegte und dort Oberin wurde; das Kloster nannte sich Notre Dame de Cîteaux. Diese Gründung hatte viele Schwierigkeiten, die oft beim Generalkapitel der Kongregation von La Trappe, der es angehörte, zur Sprache kamen. Schon in den ersten Visitationsurkunden, die man in den historischen Archiven des Klosters findet, sind zwei Punkte besonders auffällig: die außerordentliche Armut der Gründung und gleichzeitig die große Hochherzigkeit der Schwestern, die alle von sehr bescheidener Herkunft waren. Die anhaltende missliche Lage bewog die Ordensoberen, die Verlegung der Gemeinschaft an einen anderen, näher bei Rom liegenden Ort zu fordern. Man bot den Schwestern das Sommerhaus des Klosters bei den Kallixtus-Katakomben an, das in Grottaferrata auf den Hügeln von Albano lag. Die Umsiedlung fand 1898 statt. Heute befindet sich die Gemeinschaft in Vitorchiano (Viterbo).
Das zweite Trappistenkloster wurde bei den Kallixtus-Katakomben gegründet. Am Beginn des Monats November 1883 schlug Kardinal Monaco la Valetta dem Generalprokurator der Kongregation von Sept-Fons die Gründung eines neuen Klosters bei den Kallixtus-Katakomben in Rom vor. Das Ersuchen wurde an Dom Sebastian, den Abt des Klosters Mont-des-Cats, weitergeleitet. Nach vielen Schwierigkeiten nahm Dom Sebastian an, und das Generalkapitel der Kongregation von Sept-Fons von 1884 bat ihn, in Rom zu bleiben, damit er die Anfänge dieser Gründung besser begleiten könne. In den Urkunden, die in den historischen Archiven der Gemeinschaft aufbewahrt sind und die sich heute in Frattochie bei Marino befinden, ist mehrmals die große Wertschätzung betont, wie sehr Leo XIII. die Trappisten schätzte. Aus diesem Grund wollte er ihnen die Kallixtus-Katakomben anvertrauen. 1891 wurde das Generalkapitel der Kongregation von Sept-Fons in dem neuen Kloster der Katakomben abgehalten.
Fragen als Hilfe zum Nachdenken
1. Wie reagieren wir unter schwierigen Bedingungen in politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht?
2. Wie reagieren wir, wenn die Gesetzgebung uns Gesetze und Normen auferlegt, die einen ge- wissen Einfluss auf das Leben der Gemeinschaften haben?