Die Zisterzienserkongregation von Oberdeutschland

Diese Einheit wurde erstellt von Abt Kassian LAUTERER von der Abtei Marisstella Wettingen-Mehrerau

 



 

Die Zisterzienserkongregation von Mehrerau kann auf eine vier Jahrhunderte umfassende Geschichte zurückblicken. Ihren Namen mußte sie wegen ordensinterner Entwicklungen oder politischer Umwälzungen mehrmals ändern, aber die rechtsgeschichtliche Kontinuität verlief ohne eigentlichen Unterbruch.

            Der alte Zisterzienserorden kannte keine nationalen oder regionalen  Kongregationen, sondern die selbständigen Abteien waren nach dem Gesetz der Filiation wie Äste und Zweige mit demselben Stamm und derselben Wurzel, d.h. dem Stammkloster Cîteaux und den vier Primarabteien verbunden. Da mit der großen geographischen Ausbreitung des Ordens besonders in unruhigen Zeiten der jährliche Besuch des Generalkapitels und die jährliche Visitation durch die Vateräbte mehr und mehr unmöglich wurde, entstanden mit Billigung des Apostolischen Stuhles regionale Kongregationen, die meist mit dem Orden verbunden blieben, manchmal aber auch ein ausgeprägtes und vom Generalkapitel des Ordens sehr unabhängiges Eigenleben führten. So errichteten

                        1425 Martin V. die Kongregation von Kastilien,

                        1497 Alexander VI. die Kongregation des hl. Bernhard in Italien,

                        1567 Pius V. die Portugiesische Kongregation,

                        1616 Paul V. die Kongregation der Krone von Aragon,

                        1623 Gregor XV. die Römische Kongregation

 

1. Die Oberdeutsche Kongregation

Die Initiative zur Sammlung der Zisterzienser‑ und Zisterzienserinnenklöster in »Oberdeutschland« scheint zugleich von Rom und von Cîteaux ausgegangen zu sein. Zwar betrafen die Beschlüsse des Konzils von Trient, daß die monastischen Orden zum Zweck der Reform Klosterverbände errichten sollten, den Zisterzienserorden nicht direkt, aber da in der Praxis gerade im deutschsprachigen Raum der Besuch der Generalkapitel und die Visitation durch die Vateräbte sich oft als mangelhaft erwiesen, drängte sich eine Änderung der Ordensstruktur auf. Jedenfalls forderte Papst Clemens VIII. im Jahre 1593 den Abt von Cîteaux, Edmund de la Croix (1584 ‑ 1604), in zwei Breven auf, die Klöster in Ober‑ und Niederdeutschland und den angrenzenden Provinzen und Königreichen zu visitieren und Provinzkapitel abzuhalten. Der Generalabt machte sich sofort ans Werk und visitierte zahlreiche Männer‑ und Frauenklöster. Seine genauen Berichte, die erhalten sind, geben einen guten Einblick in die äußerst schwache Personallage und die nicht immer erbaulichen Zustände in diesen Klöstern. Das erste Provinzkapitel fand am 15. November 1593 in Salem statt, allerdings ohne den Generalabt. Die anwesenden Äbte wählten den Salemer Abt Christian Fürst zum »abbas provincialis«.

            Auf das Fest der Kreuzerhöhung 1595 berief Abt Edmund de la Croix wieder ein » provinciale Capitulum« nach Fürstenfeld zusammen. Siebzehn Äbte folgten der Einladung. Das wichtigste Ergebnis dieses Kapitels war die Annahme der wahrscheinlich vom Generalabt verfaßten und bereits mitgebrachten Fürstenfelder Reformstatuten.

            Der Nachfolger Edmunds als Abt von Cîteaux, Nikolaus II. Boucherat (1604 ‑ 1626), visitierte 1607 und 1608 wieder in Deutschland und in der Schweiz. Bereits 1606 hatte Papst Paul V. den Luzerner Nuntius Giovanni Bella Torre aufgefordert, alle Zisterzienserklöster innerhalb seines Nuntiaturbereiches zu einer Kongregation zu vereinigen. Den Schweizer, Elsässer und Breisgauer Äbten, die das Vorbild der 1602 initiierten Schweizer Benediktinerkongregation vor Augen hatten, gefiel diese Idee sehr gut. Der Wettinger Abt Peter Schmid (1594 ‑ 1633) war aus Befürchtung einer Einmischung deutscher Äbte besonders in die Belange der Frauenklöster ein hartnäckiger Verfechter dieser »kleinen Lösung«.

            Der Mann, dessen Tatkraft und Energie die Oberdeutsche Kongregation ihre Gründung verdankt, ist Abt Thomas Wunn von Salem (1615 ‑ 1647). Auf Drängen des Generalabtes lud er die Äbte und Delegierten des süddeutschen Raumes im November 1617 zu einem Treffen mit dem Ziel der Gründung einer Kongregation nach Salem ein. Die Beschlüsse dieser Versammlung entsprachen jedoch nicht in allem den Vorstellungen des Abtes von Cîteaux, so daß die Bestätigung der neuen Kongregation nicht auf die Traktandenliste des Generalkapitels von 1618 gesetzt wurde.

            Am 12.November 1618 wurde in Salem noch einmal ein Provinzkapitel abgehalten, das die erwünschten Korrekturen vornahm. Auf Drängen dieser Versammlung, die auf den 27. Dezember desselben Jahres eine weitere Sitzung anberaumte, schickte Abt Nikolaus II. Boucherat seinen bevollmächtigen Kommissar P. Balduin Moreau, in dessen Anwesenheit endlich die Statuten unterschrieben und gesiegelt wurden. Ende Juni 1621 fand in Salem ein außerordentliches Provinzkapitel statt, auf dem vor allem die noch ungelösten Fragen der Visitation der Frauenklöster in den sieben Katholischen Orten der Schweiz geregelt wurden. Das Generalkapitel in Cîteaux bestätigte am 28.  Mai 1623 die Oberdeutsche Kongregation.

            Papst Urban VIII. verlieh der neuen Kongregation auf Bitten des Abtpräses Thomas Wunn von Salem durch das Breve Romanus Pontifex vom 10. Juli 1624 die Privilegien der Kongregation von Kastilien. In einem anderen Breve Cum sicut accepimus vom 17. Oktober 1624 forderte derselbe Papst den Abt von Cîteaux auf, »alle Äbte von Oberdeutschland zu mahnen, indem er ihnen die Absicht und den Willen Seiner Heiligkeit, die das wünscht, vorlegen solle, sich der besagten Kongregation anzuschließen«. Das war mindestens eine indirekte päpstliche Bestätigung.

            Die Kapitel 1624 und 1627 in Salem und 1626 in Kaisheim revidierten noch einmal die Statuten und teilten die gesamte Kongregation in vier Provinzen ein, womit manche Vorbehalte wegen eines zu starken Zentralismus ausgeräumt wurden. In dieser Form wurden die Statuten vom Generalabt Petrus Nivelle am 25. Oktober 1628 approbiert. Die nunmehr errichteten Provinzen umfaßten

1. Schwäbische Provinz:

Kaisheim mit den Frauenklöstern Oberschönenfeld, Niederschönenfeld, Kirchheim und Lauingen;

Salem mit den Frauenklöstern Wald, Heiligkreuztal, Rottenmünster, Heggbach, Gutenzell, Baindt und Neidingen;

Schönthal, Stams.

Nach dem Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. gehörten noch

            die Männerklöster Maulbronn, Herrenalb, Bebenhausen, Königsbronn und

            die Frauenklöster Rechenshofen, Zimmern, Frauenzimmern und Lichtenstern

für kurze Zeit zu dieser Provinz. Jedoch die Restaurationsversuche scheiterten.

2. Fränkische Provinz

Ebrach mit dem Frauenkloster Himmelspforten;

Langheim; Bronnbach; Bildhausen.

3. Bayerische Provinz:

Aldersbach mit dem Frauenkloster Seligenthal;

Waldsassen; Walderbach; Raitenhaslach; Fürstenfeld; Fürstenzell; Gotteszell; dazu kamen die Frauenklöster Seligenporten und Bülenhofen.

4. Schweizer‑, Elsässisch‑, Breisgauische Provinz:

            Lützel mit den Frauenklöstern Königsbrück und Olsberg;

            Neuburg; Hauterive mit den Frauenklöstern Maigrauge und Fille‑Dieu;

            Päris; Tennenbach mit den Frauenklöstern Güntersthal, Wonnenthal, Lichtenthal und Friedenweiler;

            St. Urban mit den Frauenklöstern Rathausen und Eschenbach;

            Wettingen mit den Frauenklöstern

            Frauenthal, Magdenau, Kalchrain, Feldbach, Tänikon, Wurmsbach und Gnadenthal.

Erst 1642 konnte in Schönthal wieder ein Kongregationskapitel abgehalten werden, das aber wegen der Kriegswirren schwach besucht war. 1645 versammelten sich die teilweise im Schweizer Exil lebenden Äbte zum sechsten Kongregationskapitel in Wettingen. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges wurde 1654 unter dem Vorsitz des Generalabtes Claudius Vaussin im Frauenkloster Rottenmünster bei Rottweil ein Kapitel gehalten, das die Statuten wieder revidierte. In Dist.I.Cap.l wurde bestimmt, daß der Obere der Kongregation nicht mehr Präses, sondern Vicarius Generalis Congregationis, und die Oberen der vier Provinzen Vicarius Generalis Provinciae genannt werden sollten. Offensichtlich befürchtete die oberste Leitung des Ordens immer noch eine zu große Unabhängigkeit oder einen Separatismus der Kongregationen.

            Die eigentliche Blütezeit der Kongregation begann erst jetzt. Befreit von den Kriegslasten und den Überfällen, die oft ganze Konvente zur Flucht gezwungen hatten, erholten sich die Klöster wirtschaftlich, begannen, neue Bauten zu errichten, vermehrten deutlich ihren Personalstand und führten nach und nach wieder eine strenge Disziplin und eine sich an den alten Ordensvorbildern orientierende Liturgie und Tagesordnung ein. Neue Formen des geistlichen Lebens wie Betrachtung, jährliche Exerzitien, Gewissenserforschung und eine Förderung der Volksfrömmigkeit und des Wallfahrtswesens orientierten sich in Oberdeutschland stark nach dem Vorbild der Jesuiten. Zahlreiche junge Mönche erhielten ihre theologische Ausbildung auf den Hochschulen der Jesuiten. Bald aber führten die größeren Abteien selbst theologische Hauslehranstalten und kleine Klosterschulen.

            In der 1720 gedruckten Idea Chrono‑Topographica Congregationis Cisterciensis per Superiorem Germaniam, einem Katalog der Klöster und Ordenspersonen, sind in 22 Männerklöstern 595 Priester, 123 Profeßfratres und 79 Laienbrüder und in 30 Frauenklöstern 732 Chorfrauen und 243 Laienschwestern ausgewiesen, also in Summe 1772 Ordensleute ohne Novizinnen und Novizen.

         Versuche der Primaräbte, besonders des Abtes von Morimund, gemäß der alten Ordensstruktur und gegen die Rechte der Kongregation wieder die Klöster ihrer linea zu visitieren, wurden durch eine dem Generalkapitel 1667 übergebene Denkschrift energisch abgewiesen.

            Die Französische Revolution löschte Cîteaux und alle in Frankreich gelegenen Klöster aus. Der letzte Abt von Cîteaux, François Trouvé, zog sich zu Verwandten nach Dijon zurück, wo er 1797 hochbetagt und im 49. Jahr seiner Regierung starb. Vor seinem Tod übergab er mit päpstlicher Zustimmung seine Vollmacht über die Klöster der Oberdeutschen Kongregation an den Präses, Abt Robert Schlecht von Salem; von diesem übernahm sie sein Nachfolger Caspar Oechsle.

            Nach 1802/03 vernichtete die Säkularisation alle Klöster der Kongregation in Deutschland, ausgenommen die drei Frauenklöster Seligenthal, Oberschönenfeld und Lichtenthal, deren Gemeinschaften erlaubt wurde, bis zum Aussterben im Kloster wohnen zu bleiben. Von der einst so starken Kongregation blieben nur die Abtei Stams in Tirol, die drei Schweizer Abteien Hauterive, St.Urban und Wettingen sowie 11 Frauenklöster in der Schweiz übrig.

 

2. Die Schweizer Zisterzienser‑Kongregation

Der Wettinger Abt Sebastian Steinegger (1768 ‑ 1807) griff die alte Idee seines Vorgängers Peter Schmid wieder auf und bemühte sich tatkräftig, eine Schweizer Zisterzienser‑Kongregation ins Leben zu rufen. Mit Hilfe des Nuntius in Luzern erlangten die Schweizer Äbte und Äbtissinnen deren Gründung durch das Breve In sublimi Apostolicae Sedis Specula Papst Pius VII. vom 12. Dezember 1806. Den Weg dazu hatte der letzte Salemer Abt Caspar Oechsle dadurch frei gemacht, daß er am 3. Oktober 1806 auf alle seine Rechte über die Schweizer Klöster verzichtete.

            Man behielt grundsätzlich die Statuten der Oberdeutschen Kongregation bei. Der Superior Generalis wurde aber gemäß dem päpstlichen Breve nicht gewählt, sondern in einem Turnus von je drei Jahren wechselten sich die drei Äbte in diesem Amt ab. Der Generalobere hielt in den Männerklöstern die Visitationen ab, präsidierte fällige Abtwahlen und konfirmierte die Gewählten. Er konnte auch die Abtweihe vornehmen, außer wenn der Nuntius diese in den Konsistorialabteien Hauterive und Wettingen beanspruchte. In den Frauenklöstern nahmen diese Akte wie bisher die jeweiligen Vateräbte wahr, außer der Konfirmation, die vom Generaloberen zu erbitten war.

            Ein Schreiben des Abtes Joseph Fontana von Santa Croce in Rom, der sich Superior Generalis Ordinis Cisterciensis nennt, lud am 4. Juni 1825 den Wettinger Abt Alberich Denzler zu einer Romreise anläßlich des Jubiläumsjahres ein. Zweck der Einladung war die Absicht, mit den Schweizer Zisterziensern über eine Union aller noch bestehenden Zisterzienserklöster zu verhandeln. Nach Rücksprache mit den Äbten von Hauterive und St.Urban lehnte der Wettinger Abt das Angebot mit Hinweis auf die politischen Schwierigkeiten und die zu weite Entfernung höflich, aber bestimmt ab.

Kongregationskapitel wurde nicht ein einziges abgehalten.

            Die vom Kongregationssekretär und späteren Abt von Wettingen Alberich Denzler verfaßten und später von P.Alberich Zwyssig bis 1845 weitergeführten Acta Congregationis Helveto‑Cisterciensis listen minutiös alle Ereignisse und alle Tätigkeiten der Generaloberen auf.

            Um 1830 spitzten sich die Vorstöße des radikalen Schweizer Liberalismus zu einem antiklerikalen, vor allem aber gegen die Klöster gerichteten Kampf immer mehr zu. Erstes Opfer dieses Kampfes wurde 1841 Wettingen, dem 1848 Hauterive, St.Urban, Rathausen, und die drei Thurgauer Klöster Kalchrain, Feldbach und Tänikon folgten.

            Nach Ablauf seines Trienniums als Generaloberer erreichte Abt Leo­pold Hoechle von Wettingen (1840 ‑ 1864) trotz der Vertreibung aus seinem Kloster von Papst Pius IX. am 7. Oktober 1849, daß er Visitator der Schweizer Zisterzienser‑Kongregation mit allen Rechten des Generaloberen bleiben konnte. Als der Konvent von Wettingen in die Mehrerau nach Österreich übersiedelte, wurden dem Abt trotzdem die Rechte des Superior Generalis der Schweizer Kongregation durch ein Dekret der Congregatio Episcoporum et Regularium vom 14. August 1854 zugesichert. Die Akte des Abtes in den Schweizer Frauenklöstern sowie die zahlreichen Anfragen und Korrespondenzen mit den überlebenden Mönchen von Hauterive und St.Urban beweisen, daß er diese Rechte auch ausübte.

            1859 trat die Abtei Wettingen‑Mehrerau zusammen mit dem Stift Stams auf Drängen des Kardinals Schwarzenberg von Prag der österreichischen Zisterzienserkongregation bei. Doch der jeweilige Abt von Wettingen‑Mehrerau verblieb weiterhin Generaloberer der in den Frauenklöstern weiterlebenden Schweizer Kongregation.

3. Schweizerisch‑Deutsche Kongregation

Bei der Wiederbegründung der Abtei Marienstatt 1888 war der Gedanke des Auflebens der ehemaligen Oberdeutschen und Schweizer‑Kongregation mitbestimmend. Zusammen mit dem Bischof von Limburg erbat Abt Maurus Talkum von Wettingen‑Mehrerau (1878 ‑ 1893) eine Bestätigung dieser Restauration durch den Apostolischen Stuhl. Ausdrücklich wird darum gebeten, daß die Abtei Marienstatt der Congregatio Helveto‑Cisterciensis angegliedert werde. Das Reskript erfolgte am 9. Mai 1888.

            Am 17. Juni 1891 fand in Wien ein Generalkapitel des Ordens statt, auf dem Leopold Wackcarz, Abt von Hohenfurt, zum Generalabt gewählt wurde. Für Mehrerau stellte sich die wichtige Frage des Ausscheidens aus der Österreichisch‑Ungarischen Ordensprovinz. Das Generalkapitel stimmte diesem Antrag zu. Ein Dekret der Kongregation für die Bischöfe und Ordensleute vom 20. Juli 1891 bestätigte die wichtigsten Beschlüsse des Generalkapitels. In diesem Dekret findet sich der Passus, daß der Orden zur besseren Leitung neben der Italienischen Kongregation, die bereits konstituiert sei, in drei der Jurisdiktion des Generalabtes unterstellte Vikariate zu unterteilen sei, nämlich das Belgische, das Schweizerisch‑Deutsche und das Österreichisch-Ungarische. Hierin sah man die offizielle päpstliche Bestätigung der nun wiederbelebten Kongregation. Der damalige Generalprokurator Heinrich Smeulders wollte ängstlich das Wort »Kongregation« vermieden wissen, was man aber von Mehrerau und Marienstatt aus unter Berufung auf die nie unterbrochene Kontinuität mit der Oberdeutschen und Schweizerischen Kongregation zurückwies.

            Die in enger Anlehnung an die bisherigen Vorbilder ausgearbeiteten Statuten wurden am 8. März 1894 vom Generalabt approbiert. Hier ist nicht von einem Vikariat, sondern von der Schweizerisch-­Deutschen Kongregation die Rede. Das Amt des Generalvikars steht dem jeweiligen Abt von Wettingen‑Mehrerau zu. In dem 1895 gedruckten Katalog werden Mehrerau und Marienstatt sowie zwei noch lebende Patres von St. Urban als Männerklöster und Frauenthal, Magdenau, Wurmsbach, Eschenbach, aber auch Mariastern‑Gwiggen und Rathausen‑Vezelise und zwei noch lebende Nonnen des aufgehobenen Kloster Gnadenthal als Frauenklöster gezählt.

            1898 konnte Mehrerau die alte Zisterzienserabtei Sittich in Krain wiederherstellen und 1919 wurde das ehemals zu Salem gehörende Kloster Birnau mit der berühmten Wallfahrtskirche zurückgekauft.

 

Fragen als Hilfe zur Reflexion

1. Diese Phase in der Geschichte der Zisterzienser charakterisiert durch eine Besorgnis um die Einheit. Warum wird die Einheit solche Wichtigkeit beigemessen? Welches sind die Quellen dieser Einheit ?

2. Welches sind die Werte über welchen absolute Einstimmigkeit herrschen sollte?

3. Wie würden wir im Kontext unserer gegenwärtigen Zeit Treue zu den Werten des Goldenen Zeitalters von Cîteaux ausdrücken? Wie könnten wir zu "kreativer Treue" in der zisterziensischen Familie angeregt werden?

4. Die Treue von Cîteaux schafft Gemeinschaft zwischen Sprachen und Kulturen, Rassen und Mentalitäten. Wie erkennen wir diese Realität im konkreten Leben unserer Kommunitäten?